Nach dem Anschlag im Umfeld des Berliner CSD will die Bundesregierung härter gegen islamistischen Terrorismus, Radikalisierung und extremistische Gewalt vorgehen. Geplant sind unter anderem strengere Strafen, eine stärkere elektronische Überwachung von Gefährdern und Maßnahmen gegen die Terrorfinanzierung.
HamburgHaber.de
BERLIN – Die Bundesregierung hat am 16. September 2026 einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus im Bundeskabinett beschlossen.
Unter dem Leitgedanken „Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern“ sollen Strafrecht, Sicherheitsbehörden, Justiz und Präventionsarbeit weiterentwickelt werden.
Auslöser für den aktuellen Maßnahmenplan war unter anderem der Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli 2026. Die Bundesregierung sieht darin eine erneute Bestätigung der anhaltenden Bedrohung durch islamistischen Terrorismus.
Härtere Strafen bei Messerangriffen
Für bestimmte gefährliche Körperverletzungen mit Messern soll künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten. Damit sollen entsprechende schwere Messerangriffe als Verbrechen eingestuft werden.
Die Regelung soll nicht ausschließlich für islamistisch motivierte Taten gelten, sondern allgemein für die Fälle, die unter die neue Vorschrift fallen.
Mehr elektronische Überwachung
Gefährder sollen künftig stärker überwacht werden können. Dazu soll die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung, umgangssprachlich „Fußfessel“, häufiger eingesetzt werden.
Zudem sollen die Regelungen zur Präventivhaft für Gefährder zwischen Bund und Ländern stärker vereinheitlicht werden.
Änderungen im Jugendstrafrecht
Auch das Jugendstrafrecht soll angepasst werden. Bei Bewährungsentscheidungen soll das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit stärker berücksichtigt werden.
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren sollen Entscheidungen über die Anwendung des Jugendstrafrechts stärker begründet werden. Außerdem sind weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung vorgesehen.
Besserer Informationsaustausch zwischen Behörden
Justiz und Sicherheitsbehörden sollen Informationen über die Gefährlichkeit und mögliche Radikalisierung von Beschuldigten besser austauschen.
Damit sollen Richter und Staatsanwälte bei ihren Entscheidungen stärker auf bereits vorhandene sicherheitsrelevante Erkenntnisse zurückgreifen können.
Kampf gegen Terrorpropaganda und Terrorfinanzierung
Die Bundesregierung will die Strafbarkeit der Verbreitung extremistischer und terroristischer Propagandamittel ausweiten.
Auch das Sammeln von Geld für terroristische Zwecke soll bereits in einem früheren Stadium strafbar werden können. Damit soll verhindert werden, dass Finanzierungsaktivitäten erst dann verfolgt werden können, wenn bereits eine direkte Verbindung zu einer terroristischen Organisation nachgewiesen ist.
Ausländische Finanzierungen von Vereinen stärker im Blick
Geplant sind außerdem Änderungen im Vereinsrecht. Ausländische finanzielle Zuwendungen an Vereine sollen transparenter werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Offenlegungspflicht für finanzielle Unterstützung von mehr als 10.000 Euro.
Länder sollen Verkehrsdaten sichern können
Auch die Sicherheitsbehörden der Länder sollen unter bestimmten Voraussetzungen Telekommunikationsanbieter zur zeitlich befristeten Sicherung von Verkehrsdaten verpflichten können.
Dabei geht es nicht um die Inhalte der Kommunikation, sondern beispielsweise darum, wer wann und mit wem kommuniziert hat. Voraussetzung sollen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine bestehende Gefahrenlage sein.
Mehr Prävention gegen Radikalisierung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention und Deradikalisierung.
Bund und Länder sollen einen gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung des Islamismus entwickeln. Gleichzeitig soll der Informationsaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbessert werden.
Auch digitale Plattformen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden, wenn es um extremistische Inhalte und Radikalisierung im Internet geht.
Unterschiedliche Reaktionen
Der Deutsche Richterbund begrüßte den Maßnahmenplan grundsätzlich. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn betonte jedoch, dass schärfere Gesetze allein nicht ausreichten. Notwendig sei auch eine leistungsfähige Justiz, die neue Vorschriften effektiv umsetzen könne.
Die Frauenrechtlerin Seyran Ateş begrüßte ebenfalls, dass die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Berliner Anschlag ziehen wolle. Gleichzeitig forderte sie eine deutlich stärkere Präventionsarbeit in Schulen, im Religionsunterricht, in sozialen Medien und innerhalb muslimischer Gemeinschaften.
Die Bundesregierung betont dagegen, dass die Maßnahmen sowohl die Sicherheit als auch die rechtsstaatlichen Grundsätze berücksichtigen sollen.
Was bedeutet der Plan für Deutschland?
Die beschlossenen Maßnahmen betreffen nicht nur Bundesbehörden. Viele Punkte müssen zunächst gesetzlich umgesetzt werden und können anschließend auch die Arbeit der Landesbehörden und Gerichte beeinflussen.
Damit ist der Zehn-Punkte-Plan auch für die Bundesländer – und damit für die Menschen in Hamburg – von Bedeutung.

