Hamburg: SPD, Grüne und Linke wollen AfD-Verbotsprüfung vorantreiben

Die Voraussetzungen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sollen auf Bundes- und Länderebene geprüft werden. Über den gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Linken soll die Hamburgische Bürgerschaft am 30. September beraten.

HamburgHaber.de

HAMBURG – Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft setzen sich für die zeitnahe Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Voraussetzungen eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ein.

Nach einer Erklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion vom 17. September 2026 soll die Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammentragen und bewerten.

Dabei soll geprüft werden, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausreichend begründet werden können.

Über den interfraktionellen Antrag soll die Hamburgische Bürgerschaft am 30. September beraten.

Grüne: „Keine Zeit verlieren“

Die Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg, Sina Imhof, bezeichnete ein Parteiverbot als einen besonders weitreichenden Eingriff des Verfassungsrechts. Gleichzeitig müssten die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geprüft werden.

Imhof verwies dabei auf das umfangreiche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte und sprach sich für eine zeitnahe und vertiefte Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens aus.

SPD: Politik entscheidet nicht über ein Parteiverbot

SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf betonte, dass die Politik nicht darüber entscheide, ob eine Partei verboten werde.

Die Aufgabe der geplanten Arbeitsgruppe bestehe vielmehr darin, vorhandene Erkenntnisse zu bündeln und zu prüfen, ob die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren erfüllt seien.

Einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren können in Deutschland Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat stellen. Über ein Parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Linke: Prüfung soll nicht weiter aufgeschoben werden

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Deniz Çelik, verwies auf das rund 1.500 Seiten umfassende Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Nach seiner Auffassung sollte die Frage eines möglichen AfD-Verbots nicht länger aufgeschoben werden. Die geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe könne dazu beitragen, vorhandene Erkenntnisse und Materialien zusammenzuführen und eine belastbare Grundlage für eine weitere rechtliche Prüfung zu schaffen.

Hintergrund

Bereits im Januar 2026 hatte die Hamburgische Bürgerschaft mit der Drucksache 23/2520 die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe thematisiert. Damals war die weitere Entwicklung von einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln abhängig gemacht worden.

Nach Darstellung der Grünen könnte sich die weitere gerichtliche Auseinandersetzung über mehrere Jahre hinziehen. Gleichzeitig entwickle sich die Erkenntnislage zur AfD fortlaufend weiter.

Eine neue Grundlage für die Debatte bildet das rund 1.500 Seiten umfassende rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte vom 25. Juni 2026. Darin werden Ziele und Verhalten der AfD anhand der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts untersucht.

Die geplante Arbeitsgruppe würde dabei noch keine Entscheidung über ein Parteiverbot treffen. Gegenstand der Prüfung ist zunächst die Frage, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren ausreichend belegt werden können.

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