Der Zoll hat in der vergangenen Woche an mehreren deutschen Flughäfen die Arbeitsbedingungen von Flugpersonal überprüft. Dabei gab es Hinweise auf Scheinselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn.
HamburgHaber.de
BONN – Der deutsche Zoll hat in der vergangenen Woche an mehreren Flughäfen die Arbeitsbedingungen von Flugpersonal kontrolliert. Im Mittelpunkt der europaweit koordinierten Aktion stand das sogenannte „Wet-Leasing“.
Dabei mietet eine Fluggesellschaft von einem anderen Unternehmen ein Flugzeug einschließlich Flug- und Wartungspersonal. Das Verfahren ist grundsätzlich legal und wird unter anderem genutzt, um Auftragsspitzen oder saisonale Besonderheiten im Luftverkehr abzudecken.
Doch auch bei solchen grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodellen gelten in Deutschland die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften. Genau das nahm die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls jetzt genauer unter die Lupe.
Insgesamt wurden 13 Flüge und die dazugehörigen Geschäftsunterlagen überprüft. Außerdem befragten die Kontrolleure die beteiligten Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Dabei stießen die Behörden auf Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten. Nach Angaben der Generalzolldirektion geht es unter anderem um Scheinselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn.
Die Kontrolle war Teil einer europäischen Zusammenarbeit. Gemeinsam mit der European Labour Authority (ELA) waren auch Vertreter der zuständigen Behörden aus Irland, Kroatien, Litauen und Tschechien im Einsatz. Gleichzeitig fanden koordinierte Kontrollen in Griechenland und Litauen statt, an denen auch der deutsche Zoll beteiligt war.
„Flugzeuge passieren naturgemäß Landesgrenzen – und damit auch das Flugpersonal“, sagte Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII der Generalzolldirektion. Gerade deshalb sei eine internationale Zusammenarbeit wichtig, um auch kleinere und spezielle Branchen regelmäßig in den Blick zu nehmen.
Auch ELA-Exekutivdirektor Cosmin Boiangiu betonte die Bedeutung der gemeinsamen Kontrollen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, die europäischen und nationalen Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität von Flugpersonal wirksamer durchzusetzen.
Mit der gemeinsamen Kontrollaktion wollen die beteiligten Behörden ihre Erkenntnisse und Kontrollmöglichkeiten bündeln und damit faire Arbeitsbedingungen und eine funktionierende Arbeitskräftemobilität im europäischen Luftfahrtsektor unterstützen.
Quelle: Generalzolldirektion / Presseportal

